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In Deutschland müssen Patienten in einer Physiotherapiepraxis unter Umständen eine Rezeptgebühr bezahlen. Die Rezeptgebühr beträgt immer 10€ pro Rezept und zusätzlich 10 Prozent der jeweiligen Behandlungskosten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Gebühr nicht für uns als Therapeuten bestimmt ist. Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass wir dieses Geld erhalten, aber in Wirklichkeit müssen wir die gesamte Summe an die Krankenkasse überweisen. Die Rezeptgebühr ist Teil des deutschen Gesundheitssystems und dient dazu, die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen zu decken. Sie ist bundeseinheitlich geregelt und hilft, die Qualität und Zugänglichkeit der Physiotherapiedienste sicherzustellen. Für die genaue Höhe der Rezeptgebühr und eventuelle Befreiungen stehen wir Ihnen während unserer telefonischen Sprechzeit, per E-Mail und per WhatsApp gerne zur Verfügung. Um die Gebühr korrekt zu berechnen, ist es oft hilfreich, ein Bild Ihres Rezepts oder der relevanten Unterlagen per WhatsApp an uns zu senden. Bitte geben Sie dazu auch Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen die erforderlichen Informationen zusenden können. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Patientengruppen in Deutschland von der Rezeptgebühr befreit sein können, wie beispielsweise Kinder, chronisch Kranke oder sozial Schwache. Sollten Sie Anspruch auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr haben, ist es erforderlich, einen Befreiungsausweis vorzulegen. Zusätzlich sind einige Berufsgruppen wie die Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei ebenfalls von der Rezeptgebühr befreit. Wenn Sie Fragen zur Rezeptgebühr oder zur Befreiung in Ihrer konkreten Situation haben, stehen wir Ihnen während unserer telefonischen Sprechzeit, per E-Mail und per WhatsApp gerne zur Verfügung, um Ihnen genauere Informationen zu geben. Dieses Vorgehen erleichtert Ihnen die transparente und schnelle Abwicklung in Bezug auf die Rezeptgebühr.
In unserer Praxis bieten wir derzeit keine Zahlungen per EC-Karte an. Der Grund dafür liegt in den Transaktionskosten, die mit jeder Abbuchung per EC-Karte verbunden sind. Diese Kosten können bis zu einem Euro pro Transaktion betragen. Da wir bereits erwähnt haben, dass die Rezeptgebühr, die unsere Patienten bezahlen, nicht für uns als Therapeuten bestimmt ist, sondern vollständig an die Krankenkasse abgeführt werden muss, würden wir bei der Annahme von EC-Kartenzahlungen Verluste einfahren. Dieser Verlust kann sich auf bis zu einem vierstelligen Betrag pro Jahr summieren und stellt für uns eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Unser Hauptziel ist es, hochwertige physiotherapeutische Dienstleistungen anzubieten und gleichzeitig die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der oben genannten Transaktionskosten und der Verpflichtung, die gesamte Rezeptgebühr an die Krankenkasse abzuführen, haben wir uns vorläufig gegen die Annahme von EC-Kartenzahlungen entschieden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alternative Zahlungsoptionen zu besprechen und Ihre Anliegen in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistungen zu klären.
Tatsächlich ist es möglich, dass unsere Therapeuten Termine vor Ort vereinbaren. Es gibt jedoch organisatorische Gründe, warum wir empfehlen, Termine auf andere Weisen zu vereinbaren. Dies hat mehrere Gründe. Zunächst einmal gehen Termine, die vor Ort vereinbart werden, leider von der Ihnen zugewiesenen Behandlungszeit ab. Dies kann dazu führen, dass Ihre Behandlung unter Umständen verkürzt wird, was wir vermeiden möchten. Wir empfehlen stattdessen, Terminanfragen auf anderen Wegen zu stellen, sei es telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Dies ermöglicht es uns, Ihre Terminwünsche zu koordinieren, ohne die Behandlungszeit zu beeinträchtigen. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass eine speziell ausgebildete Bürokraft besser in der Lage ist, Terminverwaltungsaufgaben effizient zu erledigen. Dies hilft dabei, Verwirrungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Behandlung reibungslos abläuft. Die Entscheidung, die Terminvereinbarung und -verwaltung auf unsere Bürokraft zu übertragen, dient auch dazu, Fehler oder Missverständnisse zu minimieren. Ein klar definierter Ansprechpartner erleichtert die Kommunikation und Koordination und trägt dazu bei, dass Ihre Behandlung optimal verläuft. Wir schätzen Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Terminanfragen oder sonstige Anliegen bestmöglich zu bearbeiten.
Die Behandlungszeit richtet sich in der Regel nach der ärztlichen Verordnung und kann je nach Art der Behandlung und dem individuellen Bedarf des Patienten variieren. Behandlungssitzungen können zwischen 15 Minuten und bis zu einer Stunde dauern. Die meisten Rezepte, insbesondere Krankengymnastik-Rezepte, werden in der Regel für eine Behandlungszeit von 15 Minuten ausgestellt. In unserer Praxis haben wir uns jedoch auf 20 Minuten geeinigt, da 15 Minuten oft sehr knapp bemessen sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Behandlungszeit mehr umfasst, als was Sie als Patient von außen sehen. Hier sind einige der Aspekte, die in die Behandlungszeit einfließen: Umziehzeiten: Die Zeit, die Sie benötigen, um sich umzuziehen und auf die Behandlung vorzubereiten, ist Teil der Behandlungszeit. Änderungen von Terminen: Falls Sie Änderungswünsche für Termine haben, bitten wir Sie, diese direkt mit unserer Bürokraft zu besprechen, da dies außerhalb der eigentlichen Behandlungszeit erfolgt. Anamnese: Ihr Therapeut führt eine ausführliche Anamnese durch, bei der Ihre Diagnose und Ihr individueller Behandlungsplan besprochen werden. Befundung: Ihr Therapeut muss Ihre Fortschritte und Ihr Befinden bewerten, was ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt. Dokumentation: Nach jeder Behandlung ist es erforderlich, eine kurze Tagesdokumentation zu erstellen, die den Verlauf Ihrer Therapie festhält. Es ist wichtig zu wissen, dass die Behandlungszeit bereits mit den oben genannten Aspekten beginnt und nicht erst, wenn Ihr Therapeut Sie physisch berührt. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten und dass alle notwendigen Schritte in die Behandlungszeit integriert sind. Wir schätzen Ihr Verständnis für diese Abläufe und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen oder Bedenken zu klären.
Die Regelung, eine Ausfallgebühr zu erheben, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden, dient verschiedenen Zwecken und ist in der Gesundheitsbranche weit verbreitet. Hier sind einige Gründe, warum diese Praxis implementiert wird: Ressourcen und Zeitplanung: Als Physiotherapiepraxis sind wir darauf angewiesen, unsere Ressourcen und Zeitpläne effizient zu organisieren, um sicherzustellen, dass wir so vielen Patienten wie möglich helfen können. Wenn Termine kurzfristig abgesagt werden oder gar nicht wahrgenommen werden, führt dies zu ungenutzten Zeitfenstern, die anderen Patienten die Möglichkeit nehmen, behandelt zu werden. Qualität der Versorgung: Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Versorgung und Behandlung zu bieten. Kurzfristige Terminabsagen oder das Nichterscheinen zu Terminen können die Qualität der Behandlung beeinträchtigen. Respekt vor anderen Patienten: Durch die Einhaltung von Terminen und rechtzeitige Absagen zeigen Patienten Respekt gegenüber anderen, die möglicherweise dringend physiotherapeutische Versorgung benötigen. Wenn Termine nicht wahrgenommen werden, leiden auch andere Patienten darunter. Die 24-Stunden-Regelung besagt, dass Termine in der Regel 24 Stunden im Voraus abgesagt werden müssen. In Fällen, in denen eine plötzliche Krankheit über Nacht auftritt, können Sie bis spätestens 7:30 Uhr morgens am Tag des Termins absagen. Es ist wichtig zu wissen, dass in solchen Fällen nicht zwingend ein Anruf erforderlich ist. Eine Abwesenheitsnachricht auf unserem Anrufbeantworter oder eine E-Mail reicht vollkommen aus, um die Absage anzuzeigen. Es ist erwähnenswert, dass rechtliche Konsequenzen für den Patienten drohen können, falls anstelle der Bezahlung der Ausfallgebühr eine Unterschrift geleistet wird. Dies wird als Abrechnungsbetrug gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfe zum Abrechnungsbetrug gegenüber dem Patienten angesehen. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass, wenn es wiederholt vorkommt, dass Termine immer wieder rechtzeitig abgesagt werden, wir möglicherweise keine weiteren Rezepte annehmen können. Wir verstehen, dass unvorhergesehene Umstände auftreten können, die dazu führen, dass Termine abgesagt werden müssen. Allerdings, wenn dies in einem unverhältnismäßigen Maß geschieht, kann es den Behandlungserfolg deutlich mindern. Wenn jemand tatsächlich Beschwerden hat, sagt er in der Regel nicht mehr als 30 Prozent seiner Behandlungstermine ab. Darüber hinaus ist es aus therapeutischer Sicht oft sinnvoll, die Behandlungen in einem angemessenen Zeitrahmen zu planen, um den bestmöglichen Nutzen aus der Therapie zu ziehen. Längere Unterbrechungen zwischen den Sitzungen können den Therapieerfolg beeinträchtigen. Zusätzlich müssen wir innerhalb von 3 Monaten die Rezepte gegenüber der Krankenkasse abrechnen, um die ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen. Wir möchten jedoch betonen, dass wir immer bemüht sind, die Situation unserer Patienten zu berücksichtigen, und es gibt in der Regel Ausnahmen für unvorhergesehene medizinische Notfälle und besondere Umstände. Wenn Sie vor der Absage eines Termins Schwierigkeiten haben, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich zu kontaktieren, damit wir eine Lösung finden können.
Das ist schade zu hören. Mit dem Rezept (Heilmittelverordnung) dürfen wir den Bereich der verordnet wurde behandeln. Dies gilt aber nicht für andere Bereiche am Körper. Beispiel sie haben Probleme mit der Hüfte. Hüfte bis hin zum Knie ist kein Problem. Aber Beschwerden im Rücken oder Schulter geht leider nicht. Sollten wir dies dennoch tun begehen wir Kassenbetrug. Klar hören wir oft in der Behandlung das dies doch keiner erfährt. Dennoch halten wir uns strikt an die Gesetze. Auch kommt es öfters vor das Krankenkassen Testpatienten schicken um dies zu testen oder Patienten anrufen und gezielt fragen was behandelt wurde, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Sollten sie dennoch wo anders behandelt werden möchten bitten wir sie einen Privattermin zu buchen ohne Rezept. Dort können wir tatsächlich auf alle ihre Probleme eingehen solange es in unsere Fachbereiche fällt.
Es freut uns, wenn Sie ein eigenes Handtuch mitbringen könnten, dies erleichtert den Waschaufwand und ist auch umweltfreundlicher. Zudem haben Sie die Gewissheit, dass Ihr persönliches Handtuch zu Hause im privaten Bereich gewaschen wurde, im Gegensatz zu gemeinsam genutzten Handtüchern aller Patienten. Sie können Ihr eigenes Handtuch während der gesamten Therapieeinheiten hier ordnungsgemäß lagern. Natürlich stellen wir Ihnen gerne kostenlos ein Handtuch zur Verfügung, falls Sie keines dabeihaben sollten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Entscheidung, Trinkgeld zu geben oder nicht, ganz Ihnen überlassen ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass unsere Therapeuten Sie während der gesamten Behandlungseinheit betreuen und Ihnen persönlich zur Verfügung stehen, ähnlich wie bei einem Kellner. Ihre Entscheidung, ob und wie viel Trinkgeld Sie geben möchten, liegt in Ihrem Ermessen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Zuzahlung, die Sie an der Rezeption geleistet haben, nicht unser Geld ist. Dieser Betrag muss zu 100% an die gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden.
Der Therapiebericht ist bewusst kurz gehalten und ähnelt den vorherigen Berichten. Dies ist eine strategische Entscheidung, die auf den damit verbundenen Herausforderungen basiert. Wenn Ärzte einen detaillierten Bericht anfordern, was durch ein spezifisches Kreuz auf dem Rezept angezeigt werden muss, bedeutet dies für uns einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Angesichts der derzeitigen Vergütung von 1,20€ pro Bericht ist es finanziell nicht realistisch, ausführliche Berichte zu erstellen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Therapiebericht trotz seiner Kürze die essenziellen Informationen in kompakter Form enthält. Wir verstehen, dass einige Ärzte solche Berichte traditionell per Post bevorzugen, was die Prozesse weiter kompliziert. In einigen Fällen konnten wir mit bestimmten Praxen Vereinbarungen treffen, um Berichte zu sammeln und gesammelt in einem Großbrief zu versenden. Wir möchten betonen, dass nur wenige Arztpraxen Berichte über den Versand per E-Mail akzeptieren. Diese unterschiedlichen Anforderungen und der begrenzte finanzielle Anreiz stellen uns vor Herausforderungen, denen wir mit Ihrer Unterstützung begegnen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese spezifische Situation und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Die Unterzeichnung des Anmeldebogens ist von entscheidender Bedeutung, da er sowohl Ihre als auch unsere Interessen schützt. Er regelt wichtige Aspekte wie den Umgang mit Terminausfällen, Datenschutzbestimmungen und die notwendige Risikoaufklärung bezüglich möglicher Komplikationen während der Behandlung. Die Zustimmung zu diesen Punkten ermöglicht uns auch, Sie bei Bedarf zu kontaktieren. Ohne die Unterzeichnung des Anmeldebogens sind wir leider gezwungen, die Behandlung nicht zu beginnen. Diese Maßnahme dient dazu, klare Vereinbarungen zu treffen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten gut informiert und geschützt sind. Falls Sie Bedenken oder Fragen zu spezifischen Abschnitten des Anmeldebogens haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um diese zu besprechen und gegebenenfalls zu klären.
Die Regelung im Anmeldebogen, wonach Absagen vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail erfolgen sollen, beruht auf spezifischen Überlegungen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich abzusagen. Jedoch bieten diese Absagemöglichkeiten keine hundertprozentige Sicherheit. Um dies zu erläutern, möchten wir Ihnen ein Beispiel geben: Es kommt bedauerlicherweise vor, dass einige Patienten vorgeben, abgesagt zu haben, um die Ausfallgebühr zu umgehen. Dabei wird argumentiert, dass das Telefon ständig besetzt gewesen sei oder der Anrufbeantworter nicht erreichbar gewesen sei. Selbst wenn nachgewiesen wird, dass unter ihrer Rufnummer keine Anrufe eingegangen sind, behaupten einige, anonym angerufen zu haben. Diese Situationen machen es für uns schwierig, die Beweislast zu erbringen. Trotzdem können Sie versichert sein, dass unser Anrufbeantworter stets erreichbar ist. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir die Regelung im Anmeldebogen angepasst, um klare und nachvollziehbare Absprachen zu gewährleisten.
Die vorab angekreuzten Risikopunkte im Anmeldebogen dienen dazu, bestimmte Aspekte transparent zu machen. Diese drei Punkte – das Auftreten von blauen Flecken (Hämatome), allergische Reaktionen auf Öle/Lotionen/Haut und mögliche Erstverschlimmerungen – sind grundsätzlich Risiken, die bei jeder Therapie entstehen können, insbesondere weil eine physische Berührung während der Behandlung erfolgt. Die Absicht dahinter besteht darin, von Beginn an auf mögliche, wenn auch selten auftretende, Risiken hinzuweisen. Dies ermöglicht es Ihnen, gut informiert in die Therapie einzusteigen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Offenheit, damit Sie sich über potenzielle Auswirkungen der Therapie im Klaren sind. Falls Sie zu diesen Risikopunkten Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wir verstehen Ihre Bedenken bezüglich der Behandlung durch Auszubildende. Unsere Auszubildenden kommen von der Ludwig-Fresenius-Schule in Oldenburg und wurden sorgfältig durch die Schulleitung und unseren Chef geprüft, bevor sie für Praktikumseinsätze in unserer Praxis ausgewählt wurden. Unser Chef ist selbst Dozent an der Schule und hat somit einen direkten Einblick in die Fähigkeiten der Auszubildenden. Sollten Sie dennoch Bedenken haben oder nicht von einem Auszubildenden behandelt werden möchten, teilen Sie uns dies bitte vor Ihrer Terminvereinbarung mit. Sie können dies telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp kommunizieren. Wir respektieren Ihre Präferenzen und werden sicherstellen, dass Ihre Anliegen berücksichtigt werden.
Um eine Dauerverordnung zu beantragen, können Sie einen Antrag über Ihre Krankenkasse stellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bei einigen Sozialverbänden, wie zum Beispiel dem Verband VDK, kostengünstig unterstützen zu lassen.
Es ist korrekt, dass viele Rezepte ungültig sind, oft aufgrund von kleinen Fehlern, angefangen bei den Diagnosecodes bis hin zum Stempel und der Unterschrift des Arztes. Derzeit befinden wir uns in einer strengen Prüfphase, da falsch abgerechnete Rezepte keine Vergütung von der Krankenkasse erhalten. Leider können wir aufgrund der Vielzahl von falschen Rezepten nicht jedes einzelne ändern und müssen oft längere Wartezeiten in der Telefonschleife beim jeweiligen Arzt in Kauf nehmen. Dies würde einen zu großen bürokratischen Aufwand für uns bedeuten.
Die Verteilung auf mehrere Therapeuten hängt in erster Linie von unserer Terminplanung ab. Wenn Sie keinen speziellen Therapeutenwunsch äußern, planen wir die Termine so ein, dass Sie möglichst schnell einen verfügbaren Termin erhalten. Natürlich können wir auch versuchen, Ihren bevorzugten Therapeuten einzuplanen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass dauerhafte Zuordnungen zu einem bestimmten Therapeuten aufgrund der Gültigkeitsdauer und der vorgegebenen Behandlungsfrequenz eines Rezepts herausfordernd sind. Urlaubszeiten, Krankheitsausfälle und andere Faktoren können die Kontinuität beeinflussen. Wir bemühen uns dennoch, Therapeutenwechsel so gering wie möglich zu halten und in der Regel nicht mehr als drei Therapeuten für einen Patienten einzusetzen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Es ist möglich, dass es zu einer Erstverschlimmerung kommt. Dennoch empfehlen wir Ihnen, im Falle einer Verschlimmerung der Schmerzen Ihren Arzt aufzusuchen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.
Dies hat mehrere Gründe. Ein Grund ist, dass wir diese Zeit nicht als Urlaub nutzen, sondern viele interne Aufgaben klären müssen, wie beispielsweise eine gründliche Aufräumaktion, den Jahresabschluss, intensive PC-Arbeiten, die Erstellung des jährlichen neuen Anmeldebogens und Teambesprechungen, um zu überlegen, was wir im nächsten Jahr verbessern können, uvm. Ein weiterer Punkt ist, dass zu diesem Zeitpunkt viele Ärzte im Urlaub sind, wodurch wir weniger Rezepte erhalten und es ruhiger in der Praxis ist. Der letzte Punkt betrifft nicht alle Patienten, aber wir haben festgestellt, dass in den Tagen vor Heiligabend viele ihre Termine vergessen oder deutlich zu spät erscheinen. Wir können nicht erklären, warum das so ist, aber es ist uns in den Jahren zuvor immer aufgefallen, außer während der Corona-Zeit. Möglicherweise haben viele in dieser stressigen Zeit andere wichtige Dinge zu erledigen und vergessen einfach ihren Physiotherapie-Termin. Dennoch sind wir in dieser Zeit oft in der Praxis erreichbar, aber es finden keine Termine statt, damit wir uns auf unsere Aufgaben konzentrieren können. Dennoch gehen wir ans Telefon, rufen zurück oder bedienen Sie im Anmeldebereich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in dieser Zeit keine festen Öffnungszeiten bekannt geben können, da wir nicht immer genau wissen, wie viel Zeit wir intern benötigen.
Wir behandeln alle Patienten gleich, unabhängig von ihrer Versicherung. Dies ist unser Grundsatz, denn wir betrachten jeden gleichwertig und möchten keine Unterschiede aufgrund der Versicherung vornehmen. Oft hören wir den Einwand, dass wir mehr an Privatpatienten verdienen würden, was jedoch nicht korrekt ist. Die Gebühren der privaten Versicherungen wurden seit mehreren Jahren nicht erhöht, während die gesetzlichen Krankenkassen jährlich Anpassungen vornehmen, was sich auch in der steigenden Rezeptgebühr widerspiegelt. Aktuell, Stand 01.01.2024, verdienen wir tatsächlich an einem Kassenrezept 1€ mehr (basierend auf Krankengymnastik, die zu 90% verordnet wird). Es ist wichtig zu betonen, dass dies ein weit verbreitetes Missverständnis ist. Aufgrund dieser Umstände sehen wir uns nahezu gezwungen, ab 2024 auch die Preise für private Leistungen anzupassen. Es könnte sein, dass Sie dann, ähnlich wie bei gesetzlich versicherten Patienten (in Form der Rezeptgebühr), einen kleinen Anteil der Behandlung selbst zahlen müssen. Wir möchten transparent kommunizieren, dass dies auf externe Faktoren zurückzuführen ist und nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Privat- und Kassenpatienten.
Dies hat möglicherweise mehrere Gründe. Der erste und häufigste Grund ist, dass am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt mussten wir alle Daten löschen, da wir vorher keine Zustimmung von Ihnen hatten oder es noch nicht bekannt war. Ein zweiter Grund könnte sein, dass durch den Verkauf unserer Praxis in Oldenburg sämtliche Daten aufgeräumt oder gelöscht wurden, um Datenschutzrichtlinien zu erfüllen. Zusätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass beide Praxen früher über einen Server liefen, was möglicherweise zu einer gemeinsamen Datenbereinigung aus Datenschutzgründen geführt hat. Seien Sie jedoch unbesorgt, denn wir müssen Ihre Daten gemäß gesetzlicher Vorgaben 10 Jahre lang aufbewahren. Dies geschieht jährlich auf einem externen Medium (Festplatte), um die Daten zu sichern und ein optimales, schnelles Arbeiten in der Zukunft zu gewährleisten.
Es gestaltet sich als äußerst mühsam, dies herauszufinden, da es zahlreiche Variationen im Rezept geben kann. Ein Beispiel ist die Wärmetherapie, bei der mehrere Positionsnummern existieren, die verschiedene Arten der Wärmebehandlung, wie zum Beispiel Fango, Rotlicht oder heiße Rolle, einschließen können. Dies macht es für Laien nahezu unmöglich zu erkennen, wie hoch die Gebühr ausfällt. Allerdings besteht bei den meisten Rezepten, etwa 60 bis 70 Prozent, ausschließlich eine Verordnung für Krankengymnastik. Die Rezeptgebühr beträgt hier ab dem 01.01.2024 26,68 €
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Bürokraft gelegentlich von zu Hause aus arbeitet und dabei ihr privates Telefon nutzt, um Patienten zu kontaktieren. Aus persönlichen Datenschutzgründen möchten wir jedoch vermeiden, dass ihre private Nummer öffentlich gemacht wird. Dies dient dazu, ihre Privatsphäre zu schützen und möglichen Missbrauch zu verhindern.
Die Entscheidung, selbstlöschende Nachrichten in WhatsApp zu aktivieren, basiert auf unserem verstärkten Fokus auf Datenschutz. Da wir mit sensiblen Gesundheitsdaten umgehen, ist es von großer Bedeutung, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz dieser Daten zu gewährleisten.   Die festgelegte Ablaufzeit von 90 Tagen wurde gewählt, um sicherzustellen, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen und anderen relevanten Themen angemessen abgeschlossen wird. Insbesondere müssen wir Rezepte innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum mit der Krankenkasse abrechnen.   Wir verstehen jedoch, dass unterschiedliche Präferenzen bestehen, und stehen daher weiterhin für alternative Kommunikationswege zur Verfügung, sei es telefonisch oder per E-Mail. Diese Optionen bieten Flexibilität und ermöglichen es uns, auf individuelle Wünsche einzugehen, während wir gleichzeitig höchste Datenschutzstandards einhalten.
Aus Sicht der Physiotherapiepraxis ist das beste Medium zur Terminvereinbarung WhatsApp. Wir können alle Kommunikationsmedien nutzen, aber WhatsApp bietet uns einige Vorteile. Insbesondere schätzen wir die Tatsache, dass über WhatsApp keine Spam-Nachrichten verschickt werden, und es hilft dabei, sicherzustellen, dass wichtige Nachrichten nicht im Spam-Ordner landen, was bei E-Mails gelegentlich vorkommen kann. Die Plattform ermöglicht eine übersichtliche Organisation und Bearbeitung aller Anfragen in chronologischer Reihenfolge. Dies erleichtert die Verwaltung und den Überblick über Terminanfragen sowie die Koordination von Terminen. Ein weiterer Vorteil von WhatsApp besteht darin, dass das Versenden von Heilmittelverordnungen einfacher ist als per E-Mail. Wir können die Verordnungen sofort überprüfen und Ihnen mitteilen, ob alle erforderlichen Informationen korrekt sind. Die direkte und schnelle Kommunikation über WhatsApp erleichtert die Abstimmung und trägt zur effizienten Abwicklung von Terminvereinbarungen bei.
Die Notwendigkeit, den Anmeldebogen regelmäßig auszufüllen, ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Zum einen müssen alle Patienten jährlich den Anmeldebogen sowie den Gesundheitsfragebogen erneut ausfüllen, da sich in diesem Zeitraum Veränderungen ergeben können. Neue Bestimmungen, insbesondere im Bereich Datenschutz, erfordern eine Aktualisierung des Anmeldebogens. Zusätzlich dazu ist es erforderlich, den Anmeldebogen bei Änderungen in Ihrer Diagnose zu aktualisieren. Wenn Ihre Diagnose unverändert bleibt, genügt es, den Anmeldebogen jährlich auszufüllen. Doch sobald sich Ihre Diagnose ändert oder ein neuer Arzt das Rezept ausstellt, ist eine erneute Ausfüllung des Anmeldebogens notwendig. Diese Maßnahme dient dazu, sicherzustellen, dass wir stets über aktuelle und präzise Informationen verfügen, um Ihnen die bestmögliche Versorgung bieten zu können.
Tatsächlich gibt es viele Gründe, warum Patienten Termine kurzfristig absagen müssen, sei es aufgrund von persönlichen Notfällen oder einer anderen unvorhergesehenen Situation. Auch in solchen Situationen gilt bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen eine Zahlungspflicht. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesenen Notfällen wie Krankenhausaufenthalten, Verkehrsunfällen oder Todesfällen. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund wiederholter Vorwände wie kurzfristige Magen-Darm-Erkrankungen oder akute gastrointestinale Probleme, die unmittelbar vor dem Termin auftreten, keine Ausnahmen gewähren können. Wir bedauern zutiefst, dass es Patienten gibt, die tatsächlich unter solchen Umständen leiden, doch aufgrund der Häufigkeit solcher Vorwände und anderer kurzfristiger, unangenehmer Erkrankungen, die missbraucht werden, um die Ausfallgebühr zu umgehen, können wir keine Sonderregelungen treffen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Umgehen der Ausfallgebühr durch eine Unterschrift rechtliche Konsequenzen für beide Seiten haben kann, da dies als Abrechnungsbetrug angesehen wird. Die Ausfallgebühr entspricht exakt der Höhe der Vergütungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

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